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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen betreffen den Ostermarkt, Sulzbach feiert und den Nussknackermarkt in Sulzbach an der Murr.
  • Veranstalter:

    Veranstalter der Märkte in Sulzbach an der Murr ist die Gemeinde Sulzbach an der Murr. Den Weisungen des Veranstalters sowie dessen Vertreter:innen und Vertreter:innen des unter Punk 2. genannten Organisators, ist Folge zu leisten.

  • Organisator:
    Der Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. ist verantwortlich für die Organisation des Marktes und Ansprechpartner für die Teilnehmer:innen.
  • Teilnahmeberechtigung:
    Die Teilnahme am Markt steht grundsätzlich allen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Händler:innen, Privatpersonen und Kunsthandwerker:innen offen.
  • Anmeldung:
    1. Interessierte Teilnehmer:innen müssen sich elektronisch bei dem Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. anmelden (zur Anmeldung). Hierbei sind alle relevanten Informationen anzugeben, wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Strombedarf und Produktangebot.
    2. Alle angegebenen Daten aus der Anmeldung dürfen zur Bewerbung der Veranstaltung veröffentlicht werden.
    3. Mit der Anmeldung werden alle Teilnehmer:innen in die Verteilerliste der Märkte von Sulzbach an der Murr und dem Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. aufgenommen. Über diesen Verteiler wird über neue Märkte informiert und als Teilnehmer:in eines Marktes erhält man auf diesem Wege alle wichtigen Informationen über eventuelle Änderungen im Ablauf, Werbematerial sowie spezielle Regelungen für den jeweiligen Markt. Ebenso nimmt jede/r Teilnehmer:in, durch eine Umfrage je Markt, an der Evaluation zukünftiger Märkte teil. Alle Informationen können auch in Eigenverantwortung in den jeweiligen Teilnahmebedingungen und der Website des VdS unter www.vds-sulzbach.de nachgelesen werden. Es wird auf diesem Wege keine zusätzliche Werbung versendet. Der Versand erfolgt über Mailchimp, näheres dazu steht in der Datenschutzerklärung. Jede/r Teilnehmer:in kann sich über die Bestätigungsmail oder mit der Bitte um Austragung an raphael@creation498.de von der Liste abmelden.
  • Standplatzvergabe:
    1. Die Vergabe der Standplätze erfolgt nach Prüfung der Anmeldungen durch den Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. Es wird angestrebt, eine ausgewogene Mischung von verschiedenen Branchen und Angeboten zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
    2. Der Standplatz wird von Julian Kalmbach (Mobil: 0152 01736523, E-Mail: orga@vds-sulzbach.de) zugewiesen und sind vor Ort auf dem Boden eingezeichnet sowie mit den Nummern versehen, welche Sie vorab per E-Mail erhalten.
  • Standgebühren:

    Für die Nutzung eines Standplatzes können Gebühren anfallen. Die genauen Kosten werden Ihnen im jeweils aktuellen Anmeldeformular mitgeteilt.

  • Produktangebot und rechtliche Rahmenbedingungen am Stand:
    1. Das Produktangebot muss den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Es dürfen keine illegalen, gefährlichen oder sittenwidrigen Waren angeboten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen mit ungeeigneten oder unpassenden Produkten vom Markt auszuschließen.
    2. Hinsichtlich des Angebotes sind die Teilnehmer:innen vorwiegend an ihre (gewerbliche) Branche gebunden. Sonstige Teilnehmer:innen dürfen mit ihrem Angebot nicht in direkte Konkurrenz mit den gewerblichen Teilnehmer:innen treten. Über die Zulassung des Angebots entscheidet der Veranstalter und der Organisator.
    3. Für alle Stände mit Getränke- und/oder Essensverkauf muss mindestens eine Person vor Ort eine aktuelle Hygienbeleherung besitzen. Zusätzlich muss heißes Wasser zum Reinigen der Hände vorhanden sein, Lebensmittel müssen durch geeignete Vorrichtungen vor Verunreinigungen durch Anhusten oder Anfassen durch Kund:innen geschützt werden (Spuckschutz) oder alternativ sind die Waren so zu platzieren, dass Kund:innen keinen direkten Zugriff darauf haben, beispielsweise durch Aufstellung im hinteren Bereich des Stands und alle Vorgaben des WKD erfüllt werden. Den „Leitfaden BW Hygiene für Straßenfeste“ finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/publikation/did/leitfaden-fuer-den-umgang-mit-lebensmitteln-auf-vereins-und-strassenfesten/
    4. Teilnehmer:innen, die alkoholische Getränke zum direkten Verzehr anbieten benötigen eine Schankerlaubnis. Diese muss von den Teilnehmer:innen bei der Gemeinde Sulzbach an der Murr beantragt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie über den nachstehenden Link.
      Kontaktdaten Schankerlaubnis
    5. Jugendliche dürfen weder Alkohol ausschenken noch trinken.
    6. Musik am Stand muss inhaltlich zum Thema des Marktes passen und darf das Marktgeschehen sowie die anderen Teilnehmer:innen auf Grund der Texte und der Lautstärke nicht stören. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt den Teilnehmer:innen. Auf dem Nussknackermarkt ist Musik am Stand untersagt.
  • Auf- und Abbau, Müllentsorgung, Musik und Standsicherheit:
    1. Die Teilnehmer:innen sind für den Aufbau und Abbau ihrer Stände selbst verantwortlich. Es gelten die festgelegten Zeiten und Vorgaben des Veranstalters. Der Marktstand muss während der gesamten Veranstaltungsdauer besetzt sein.
    2. Der entstehende Müll am Stand ist von jedem/jeder Teilnehmer:in selbst zu entsorgen.
    3. Die Stromversorgung erfolgt zentral. Verlängerungskabel und ggf. Adapter hat jede/r Teilnehmer:in selbst in ausreichender Menge und Länge bereitzuhalten.
    4. Alle Stände müssen standsicher und gegen Umkippen oder Wegwehen gesichert sein. Dies beinhaltet die ordnungsgemäße Befestigung und Verankerung des Standes, um Sturmschäden zu verhindern.
    5. Aufbau von Ostermarkt und Sulzbach feiert ist ab 8:00 Uhr. Die Stände werden vor Ort bereits auf dem Boden eingezeichnet und mit den Nummern versehen sein, welche Sie vorab per E-Mail erhalten. Der Abbau der Marktstände darf nicht vor 18:00 Uhr erfolgen.
    6. Aufbau des Nussknackermarktes ist ab 11:00 Uhr. Die Stände werden vor Ort bereits auf dem Boden eingezeichnet und mit den Nummern versehen sein, welche Sie vorab per E-Mail erhalten. Der Abbau der Marktstände im Kunsthandwerkerbereich darf nicht vor 19:00 Uhr erfolgen und im Cateringbereich nicht vor 22:00 Uhr
  • Verkaufszeiten:

    Ostermarkt und Sulzbach feiert haben von 11:00 -18:00 Uhr geöffnet.

    Beim Nussknackermarkt haben Stände im Cateringbereich von 14:00 – 22:00 Uhr geöffnet und alle anderen Stände im Kunsthandwerkerbereich von 14:00 – 19:00 Uhr. Auf Wunsch können die Stände im Kunsthandwerkerbereich Ihren Verkauf bis 22:00 Uhr fortsetzen aber ein Verkauf bis mindestens 19:00 Uhr ist verpflichtend.

  • Verbot von „Bauchladen“-Verkäufen:
    Der Verkauf von Waren mittels „Bauchladen“ oder anderer mobiler Verkaufsformen auf dem Marktgelände ist untersagt. Alle Verkaufsaktivitäten sind ausschließlich vom zugewiesenen Standplatz aus durchzuführen. Diese Regelung soll eine geordnete und übersichtliche Marktstruktur unterstützen und den Marktfrieden wahren.
  • Spezielle Regelungen für den Nussknackermarkt:
    1. Elektrische Heizstrahler sind nicht zugelassen.
    2. Punsch ist zu einem Mindestpreis von 2,50 € je Tasse zu verkaufen und Glühwein zu mindestens 3,00 € je Tasse.
    3. Der/die Marktbeschicker:innen müssen mindestens 30 Nüsse zum Preis von je 0,50 € verkaufen. Die Nüsse müssen selbst gekauft und bezahlt werden. Jede siebte Nuss muss als „Gewinn-Nuss“ markiert sein. Den Gewinn muss der/die Teilnehmer:in selbst auf eigene Kosten stellen. Die Erlöse werden vor Ort durch den Veranstalter oder dessen Weisungsbefugte eingesammelt und an einen guten Zweck gespendet.
  • Haftung:

    Die Teilnehmer:innen haften für Schäden, die sie während des Marktes verursachen. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um mögliche Schadensfälle abzudecken.

  • Verkauf und Gewerbeanmeldung:
    Jede/r Teilnehmer:in ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen verantwortlich. Falls erforderlich, müssen die Teilnehmer:innen über die notwendigen Gewerbeanmeldungen und Genehmigungen verfügen.
  • Rücktritt und Absage:
    Sollte ein/e Teilnehmer:in seine/ihre Teilnahme am Markt absagen müssen, sollte dies rechtzeitig dem Organisator mitgeteilt werden. Eine Rückerstattung von eventuell entstandenen Kosten ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor bei wiederholter oder kurzfristiger Absage den/die Teilnehmer:in von zukünftigen Märkten auszuschließen und eine angemessene Absagegebühr festzusetzen.
  • Salvatorische Klausel:
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.